Gherwin Huninchusen, 1340

Name
Gherwin /Huninchusen/
Geburt
Beruf
Kaufmann
1368
Geburt eines Sohns
Geburt eines Sohns
Tod eines Sohns
Familie mit N.N.
er selbst
Partnerin
Sohn
11 Jahre
Sohn
Beruf
Notiz

1367 Okt 10: In Lübeck bezeichnet Johannes Huninchusen Gherwin als seinen avunculus (Onkel), Quelle: Originaltestament Lübeck

1368 Mar : Auf dem Schiff des Marquard Wulf transportiert Gerwen Hunninghusen zwischen dem 18.3. u.8.5. pannus (Tuch) und sal (Salz)
im Wert von 120 Mark lübisch nach Reval (35)

(35) Die Hansischen Pfundzollisten d.Jahres 1368, Georg Lechner

Das oben erwähnte Testament des Johannes Huninchusen vom 10.Okt.1367 gibt Hinweise auf die Hekunft der Familie in Westfalen.

Aus dem Inhalt des Testamentes ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
Der Verfasser, Johannes Huninchusen, war jung, unverheiratet, und sein Vermögen war eher bescheiden. Neben seiner Mutter, die er als erste im Testament bedenkt, und die zu dieser Zeit auf einem Hof in Westfalen (in curia tor beke in Westfalia) lebte, erben auch seine Schwester Grete und seine Brüder.

In Lübeck lebte Johannes vermutlich vorübergehend im Haus seines Onkels (avunculus) Conrad Ruscenberg. Er bedenkt ihn in flämischer Währung und seine Tochter Telzeke, Nonne im Kloster Rhena, erhält lübische Goldtaler. Vermutlich haben ihn die Magd Tale und der Diener Hiltebrant im Haus Ruscenberg während der Krankheit versorgt.

Thidemann Ruscenberg in Dorpat nennt er seinen Herrn und vererbt ihm 4 Pfund flämische Groschen. Man kann annehmen, dass er Kaufgeselle bei seinem Onkel in Dorpat war, der 1359 auch als Ratsherr in Dorpat nachweisbar ist. Es war durchaus üblich, dass junge Kaufleute zu Verwandten in die Lehre geschickt wurden. Offensichtlich unterhielten die Ruscenbergs Handelsbeziehungen nach Flandern. Die Familie ist im 14. Jahrhundert vielfach im Ostseeraum, in Brügge und auch in Dortmund nachweisbar.

Ebenso scheint Gherwin Huninchusen ein Kaufmann der Hanse gewesen zu sein. Aus den Hansischen Pfundzolllisten des Jahres 1368 (von Georg Lechner, 1935) geht hervor, dass er im Frühjahr 1368 Tuch / Leinwand (pannus) und Salz im Wert von 120 Mark lübisch auf dem Schiff des Marquard Wulf von Lübeck nach Reval transportiert. Erwähnenswert ist noch, dass Gherwin Huninchusen 1367 auch in dem Testament eines Everhard Ruscenberg in Lübeck bedacht wird. Es scheint also zwischen den Huninchusen und Ruscenbergs engere familiäre Bande gegeben zu haben.

Interessant ist noch das Legat an die Kinder des Ratsherrn Everhard Swarte. Die Swartes waren hauptsächlich im Rat der Stadt Dortmund, aber auch in Lübeck und in Visby (Gotland) vertreten. Frau Noodt bemerkt in ihren Ausführungen, dass mit dem Wort avunculus (Onkel) zwar ein Verwandter von der Mutterseite gemeint ist, die Lübecker Schreiber den Begriff aber absolut willkürlich verwendeten. Das Avunkulat bezeichnet in der Kulturanthropologie eine ganz bestimmte Verwandtschaftsstruktur, in der der Mutterbruder eine zentrale Rolle spielt. So gesehen kann man in unserem Fall wohl von der These ausgehen, dass die Verwandtschaft zu den Ruscenbergs von der Mutterseite her bestand.

Versuch zur Rekonstruktion der familiären Situation
Demnach könnte die in Westfalen in der „curia tor beke“ lebende Mutter Grete Huninchusen eine Geborene Ruscenberg gewesen sein, die im Jahre 1367 bereits verwitwet war, da ihr Ehemann keinerlei Erwähnung findet.
Ihr Sohn Johannes, der das Testament verfasst, war auf dem Weg nach Dorpat zu seinem Herrn, Thiedemann Ruscenberg, und wohnte vorübergehend bei seinem Onkel Conrad Ruscenberg in Lübeck, als er von der Pest heimgesucht wurde.

Bei Gherwin Huninchusen könnte es sich um den Schwager der Grete handeln. Gherwin wird in den fast vollständig erhaltenen Oberstadtbucheintragungen (Grundbucheintragungen) Lübecks und auch im Niederstadtbuch nicht erwähnt. Das bedeutet, dass er kein Hauseigentum hatte und damit als Kaufmann in Lübeck wohl nicht ansässig war. Es ist somit durchaus möglich, dass es das Bürgerrecht entweder in Reval oder in einer westfälischen Stadt hatte. Die Pfundzolllisten erfassten sämtliche Kaufleute, deren Handel über Lübeck lief und deren Waren nicht in einem anderen Hafen bereits verzollt waren.