Friedrich von Hennighausen, 16151676 (61 Jahre alt)

Name
Friedrich /von Hennighausen/
Geburt
1615 45
Beruf
Schwed.Rittmeister
Wohnsitz
Tod einer Mutter
Tod eines Vaters
Heirat
Geburt eines Sohns
Geburt einer Tochter
Heirat einer Tochter
Heirat eines Sohns
Heirat einer Tochter
Tod einer Ehefrau
Tod
1. Februar 1676 (61 Jahre alt)
Familie mit Eltern
Vater
Mutter
Heirat Heirat1610
6 Jahre
er selbst
Schwester
Schwester
Familie des Vaters mit Anna Lowe
Vater
Stiefmutter
Heirat Heirat
Familie mit Anna Nasackin
er selbst
Ehefrau
Heirat Heiratvor 1640Groß Kaljo
2 Jahre
Sohn
Tochter
Tochter
Wohnsitz
Heirat
Notiz

1637 zuerst genannt, auf Groß Kaljo, Kurrefer u. Aholax in Finnland (7)
1656 Mai 29: Erlassungspass zu Thorn vom Kriegsoberst Jacob Johann TAUBE für den Rittmeister Friedrich H., der im vorigen "Teutschen" Kriege und auch im jetzigen "von einigen Schüssen gefährlich blessiert", am Kriege nicht weiter teilnehmen kann.(7)

1665 Jul 27 Der Sohn des in schwed. Diensten gestandenen Heinrich Henninghausen, aus livländischem Adelsgeschlecht: Friedrich, K.Schwedischer Rittmeister, wurde in Anerkennung seiner Dienste, mit Beibehalt seines Wappens, als schwedischer Edelmann am 27.Juli 1665 naturalisiert; seine Schwester Anna war 1682 Witwe des Rittmeisters Peter Nassokin, gest.1679. WAPPEN: In Gold ein am Halse blutig abgeschnittener schwarzer Eberkopf. Auf dem mit schwarzgoldenem Wulst und Decken versehenem Helme derselbe zwischen offenem schwarzgoldenen Fluge. Quelle: Der Adel der russischen Ostseeprovinzen. Siebmachers großes Wappenbuch, Bd 25

1665 Jul 27 Nach Auskunft von Dr.Walter v.Hueck (1/2003) erhält Friedrich Henninghusen an diesem Tag die schwedische Adelsnaturalisation als "von Henninghusen" samt Wappenbestätigung, um in die Livländische Ritterschaft aufgenommen werden zu können (Reichsarchiv Stockholm, Reichsregistratur 1665, S.459) aus "Den med sköldebref förlänade men ej a Riddarhuset introducerade svenska adelns ättartaflor" von Bernhard Schlegel und Carl Arvid Klingspor, Stockholm 1875.

1673 Aug 8 errichtet Testament, in dem er das Gut Kurrefer seiner Frau Anna v. Nasacken auf Lebzeiten vermacht. Nach ihrem Tod soll der Erbname auf seinen Großsohn Gustav Friedrich v. H. übergehen, während die anderen Sohnskinder, "was ihnen rechtmäßig zukommt", erhalten sollen. Zu diesen Sohnskinder könnte der ab 1728 nachweisbare Nikolaus H. gehören. Sein Sohn Gerhardt soll nach dem Tode seiner, Friedrichs, Stiefmutter das Gut Groß Kaljo erhalten und wird auch sonst bedacht. (7)

Die Hünninkhusen werden unter den Familien genannt, die vor der Errichtung der Matrikel der Livländischen Ritterschaft (1747) erloschen oder auswanderten, zwischen 1710 und 1745 aber sicher zur Ritterschaft gehörten, wenn man als Kriterium Bekleidung von Landesämtern oder häufigere Teilnahme an Landtagen nimmt.
Quelle: (Estländische Ritterschaft vornehmlich zwischen 1710 und 1783. Das erste Jahrhundert russischer Herrschaft von Hasso von Wedel, in Osteuropäische Forschungen, Bd 18, 1935)

(7) Über das Geschlecht Hunninghusen. Dr.O.Haller in Balt.Familiengesch.Mitteilungen, 1934